Finanzielle Hilfen
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Leistungsumfang
Sämtliche Hilfen nach dem SGB XII und AsylblG können über AKDN-sozial abwickelt und mit dem Fallmanagement verknüpft werden. Sozialer Dienst und Leistungssachbearbeitung können somit Hand in Hand arbeiten.Berechnungsgrundlagen
Wichtige Berechnungsgrundlagen, wie Regelbedarfe oder Mehrbedarfe sind an zentraler Stelle parametrisiert und lösen im Änderungsfall automatisch Berechnungen aller betroffenen Fälle aus.Altenheime, Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, Pflegedienste und andere soziale Dienstleister werden zentral in einer Anbieterdatenbank verwaltet. Änderungen von Stunden-, Tages- und Monatssätze lösen ebenfalls automatische Anpassungen der betroffenen Leistungsfälle aus.
Übersichtlichkeit
Das Verfahren zeichnet sich insbesondere durch eine schnelle und komfortable Erfassung der notwendigen Daten und einen hohen Automationsgrad aus. Statistiken, Buchungen und Zahlungen werden automatisch erstellt.Statistiken, Auswertungen und Controlling
Die offenen Datenbanken sind die Grundlage für umfassende Auswertungen und ein effizientes Controlling.Schnittstellen
Statistik § 51 b SGB IIDatenabgleich § 52 SGB II
Renten-DTA
Bankleitzahlen
Schnittstelle zu Kassenverfahren